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Wahrend der Laufzeit eines Kredites kann sich aus unterschiedlichsten Grunden die Notwendigkeit einer Vertragsanderung bzw. einer Anderung der ursprunglich vereinbarten Kreditverbindlichkeit ergeben. Die Autorin untersucht diese Auswirkungen am Beispiel der Akquisitionsfinanzierung.
Dans ce que l'auteur de ce livre dit au sujet de la republique des savants, il tente d'eviter le pathos que l'on rencontre non seulement sur les pages hagiographiques, mais aussi dans des discours de circonstance ou celui de louange (par exemple, ceux qu'on prononce a toutes sortes d'anniversaires et enterrements).
Welches Grundrecht hat bei Verfilmungen tatsachlicher Ereignisse zuruckzutreten? Die Kunstfreiheit oder das allgemeine Personlichkeitsrecht? Ausgangspunkt ist die Abgrenzung von Dokumentarfilm und Fiktion. Je deutlicher der Wirklichkeitsbezug des Films ist, desto starker muss sich die Abwagung an den Kriterien des Auerungsrechts orientieren.
Das Werk hat die sachliche Abgrenzung von offenen Kreditkartensystemen und die Unzulassigkeit multilateraler Interbankenentgelte (MIF) zum Gegenstand. Bezuglich des Emissionsbereichs ist eine funktionsspezifische Marktabgrenzung geboten. MIF verstoen gegen Art. 101 AEUV und sind wegen der in Betracht kommenden Alternativen nicht freistellungsfahig
Das Recht auf freie Anwaltswahl ist ein Verfahrensrecht. Inhaltlich ist es ein Stuck Gerichtsverfassungsrecht. Es schutzt die unabhangige Rechtspflege. Gesetzliche Regelungen des Rechtes finden sich jedoch nicht im GVG, sondern im anwaltlichen Berufsrecht ( 3 Abs. 3 BRAO) und privaten Versicherungsrecht ( 127 VVG).
Muttergesellschaften haften fur die Kartellrechtsverstoe der Gemeinschaftsunternehmen, da sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Bei paritatischen Gemeinschaftsunternehmen bedarf es jedoch einer Interessengleichheit zwischen den Muttern. Diese Haftung erfolgt auch im Rahmen privater Schadensersatzklagen (Schlieung der sog. Wurstlucke).
Ziel der Dissertation ist die Entwicklung einer Antwort auf die Frage, wo das Gewissen als Sachverhalt, auf den das Recht an vielen Stellen rekurriert, in einer pluralistischen Welt noch eine objektive Grundlage, einen Ruckhalt finden kann. Hierfur wird das Gewissen aus einer Teilnehmerperspektive als genuin menschliche Haltung verstanden.
Die Autorin behandelt die Frage nach der Haftung von Nebentatern und das Sonderproblem des Mitverschuldens. Als ein unklar definierter zivilrechtlicher Begriff in deutschen und chinesischen Rechtsordnungen ist die Rechtslage der Nebentaterschaft in Deutschland gesetzlich unzureichend fixiert und widerspricht den relevanten chinesischen Regelungen.
Die landeskundliche Lehre und Forschung des chinesischen Germanistikstudiums weist heute noch an vielen Stellen Defizite auf. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, ein kulturwissenschaftlich orientiertes Konzept zu entwickeln, um der Problemlage zu begegnen und einen Paradigmenwechsel zu bewirken.
Untersuchung des gesetzlichen Insolvenzschutzes betrieblicher Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein und Skizzierung der Rechtsfolgen in der Unternehmensinsolvenz. Darstellung von Gestaltungsmoglichkeiten privatvertraglicher Insolvenzsicherungsmechanismen wie Contractual Trust Arrangements.
Im Lichte der Rechtsprechung des BFH vom 17. Juli 2008 bleibt das deutsche Besteuerungsrecht trotz verschiedener Entstrickungsfalle regelmaig erhalten. Dadurch kann eine vorzeitige Besteuerung durch die im Jahr 2010 eingefuhrten Regelungsbeispiele europarechtlich nicht gerechtfertigt werden.
Das Buch befasst sich mit der Frage, in welchem Verhaltnis das MarkenG zu 5 Abs. 2 UWG bei der Kollision gleichnamiger Zeichen steht und wie sich dies auf die Grundsatze des Rechts der Gleichnamigen auswirkt. Zudem wird beleuchtet, inwieweit die Anderungen durch das MaMoG Einfluss auf den Anwendungsbereich des Rechts der Gleichnamigen haben.
Die Arbeit behandelt das Verbot der monetaren Staatsfinanzierung, das in Art. 123 AEUVals eine der Kernvorschriften uber die Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion niedergelegt ist. Am Beispiel dieser Norm untersucht der Verfasser, ob hinsichtlich der Mitgliedstaaten der EWU Disparitaten beim Verstandnis von Normativitat auszumachen sind.
Die Untersuchung beschaftigt sich mit Wirkungen eines US-amerikanischen Urteils gegenuber Dritten und einer moglichen Anerkennung dieser Wirkungen in Deutschland. Sie befasst sich zunachst mit der grundsatzlichen Anerkennungsfahigkeit eines US-amerikanischen Urteils. Es folgt eine Analyse der Wirkungen gegenuber Dritten sowie deren Anerkennung.
Die Arbeit befasst sich mit Rabattvereinbarungen innerhalb der Vertriebsstufen. Dabei wird das Verhaltnis zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und dem Grohandler sowie dem Apotheker anhand der Norm des 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG untersucht.
Was ist im umsatzsteuerlichen Sinn unter Wettbewerb zu verstehen? Trennt man privates und hoheitliches Handeln konsequent anhand des Wettbewerbsmerkmals, so werden Kriterien wie die rechtliche Gestalt des Handelnden oder die Form der Handlung uberflussig.
Die Studie basiert auf einem Korpus von mehrsprachigen Gesprachen in der Auslandsgermanistik. Es wird nachgewiesen, dass das auftretenden Codeswitching und Codemixing in der Community regelhaft erfolgt. Es finden sich Praktiken dafur, wie zwischen Deutsch und Schwedisch gewechselt bzw. die Sprachen grammatikalisch ineinander eingebettet werden.
Fur 600 soziokulturelle Zentren und Kulturinitiativen in Deutschland liegen keine nachhaltigen Handlungsansatze vor. Die qualitative Studie offenbart deutliche Lucken und Entwicklungspotentiale und formt erste Starthilfen, Wegweiser und Positionslichter fur eine strategische, zukunftsweisende Ausrichtung - nicht nur fur soziokulturelle Zentren.
Ce livre est consacre au phenomene de l'autorepresentation de l'ecrivain dans les fictions autoconscientes. Il etablit d'abord les typologies respectives de l'ecrivain fictif et du roman de l'ecrivain, pour ensuite suivre leur evolution dans la litterature canadienne-francaise et quebecoise, en particulier dans l'Å?uvre de Gerard Bessette.
Das Jahressteuergesetz 2010 hat das Recht der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags grundlegend reformiert und die geanderte BFH-Rechtsprechung zu 10d Abs. 4 EStG a.F. ausgehebelt. Die Arbeit untersucht die Reichweite der erstmals normierten Quasi-Grundlagenwirkung des Steuerbescheids und ihre Folgen fur den Rechtsschutz.
Der Autor behandelt die jungsten Entwicklungen der Managerhaftung sowie ausgewahlte rechtliche Probleme der D&O-Versicherung. Schwerpunkte bilden die Rechtmaigkeit des sog. Claims-made-Prinzips, die Verteilung einer nicht ausreichenden Versicherungssumme unter den Versicherten sowie die Rechtsfolgen bei kollidierenden Subsidiaritatsklauseln.
Gegenstand der Arbeit ist die unselbstandige Stiftung von Todes wegen, insbesondere ihre Errichtung in einer letztwilligen Verfugung, ihr Schutz und die rechtliche Stellung der an der Stiftung Beteiligten Personen. Ziel der Arbeit war es herauszufinden, ob die unselbstandige Stiftung von Todes wegen ein praxistaugliches Gestaltungsmittel darstellt.
Behandelt werden Aufgaben und Organisation der Wiener Nuntiatur, Konflikte der Nuntiatur mit dem Ortsbischof, die kirchliche Missionstatigkeit in Ungarn, die kaiserliche Gesandtschaft in Rom, der Rombesuch Kardinal Pazmanys 1632, das Zeremoniell um den Praefectus Urbis, die Agententatigkeit eines Ordenspriesters und die romische Bucherpolitik.
Der Band handelt von ungeschriebenen Rechtsschutzmoglichkeiten des Aktionars gegen Manahmen der Verwaltungsorgane. Anhand der Rechtsposition des Aktionars und seiner Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der AG wird herausgearbeitet, dass der unzureichende Schutz der Mitgliedschaft die Folge konkreter Lucken im Aktionarsrechtsschutz ist.
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Ehrenamtsprinzips auf die Vergutung von Betriebsratsmitgliedern. Es wird dargestellt, wie die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern ausgestaltet sein kann und welche Rechtsfolgen sich aus einer den Regelungen des BetrVG widersprechenden Vergutung ergeben.
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