Om Allgemeines Staatsrecht
"Die alten Griechen nannten die ganze Wissenschaft vom Staate Politik. Wir Neuern dagegen betrachten Staatsrecht und Politik als zwei verschiedene Wissenschaften.
Wie erklärt es sich, dass was in dem wirklichen Staat verbunden erscheint, von der Wissenschaft getrennt wird? Staatsrecht und Politik sind beide Staatslehren, aber jede von beiden betrachtet den Staat von einem andern Standpunkte aus und nach anderer Richtung. Um den Staat gründlicher zu erkennen, zerlegt die Wissenschaft den Staat in die beiden Hauptseiten seines Daseins und Lebens. Sie untersucht die Teile, damit sie das Ganze vollständiger begreife. Dem wissenschaftlichen Interesse entspricht das praktische. Die Klarheit, das Mass und die Stärke des Rechts haben gewonnen, seitdem man dieses schärfer abgesondert hat von der Politik; und der Reichtum der Politik entwickelt sich erst in voller Freiheit, wenn sie in ihrer Eigentümlichkeit geschaut und erwogen wird.
Die Wissenschaft des Staatsrechts betrachtet den Staat in seinem geregelten Bestand, in seiner richtigen Ordnung. Sie stellt die Organisation des Staates dar und die dauerhaften Grundbedingungen seines Lebens, die Regeln seiner Existenz, die Notwendigkeit seiner Verhältnisse." [...]
Der hier vorliegende zweite Band des allgemeinen Staatsrechts stellt die Souveränität und das Staatsoberhaupt dar. Desweiteren erläutert der Autor den Staatsdienst und das eigentliche Regiment, von der Kulturpflege des Staats, die Wirtschaftspflege, Freiheitsrechte und weitere Themen.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der Originalausgabe der vierten Auflage von 1868.
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