Om Analyse der Berichterstattung uber das Hedge Accounting in den Geschaftsberichten deutscher Unternehmen
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract:
In folgenden wird die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen erläutert. In einem zweiten Schritt wird anhand der Publizitätspflichten nach IAS 39 und SFAS 133 die Berichterstattung über das Hedge Accounting in ausgewählten deutschen Unternehmen nach Umfang und Qualität analysiert.
Die Untersuchung zeigt, daß die ausgewählten Unternehmen die Veröffentlichungserfordernisse gemäß SFAS 133 und IAS 39 für die Präsentation und Erläuterung des Hedge Accounting nur in eingeschränkten Umfang erfüllen. Obwohl die Unternehmen umfangreiche interne Dokumentationserfordernisse erfüllen müssen bevor sie Hedge Accounting anwenden dürfen, spiegelt sich das nicht in dem geforderten Umfang in der Veröffentlichung wider. Es kann festgestellt werden, daß es zwischen den Unternehmen Parallelen bei der Nichtveröffentlichung von Informationen gibt, besonders bei Angaben über vorhergesehene Transaktionen.
Auch sind die geforderten Angaben in den Vorschriften IAS 39 und SFAS 133 teilweise nicht genau genug konkretisiert. Eine anstehende Überarbeitung dieser Vorschriften sollte dies berücksichtigen.
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In folgenden wird die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen erläutert. In einem zweiten Schritt wird anhand der Publizitätspflichten nach IAS 39 und SFAS 133 die Berichterstattung über das Hedge Accounting in ausgewählten deutschen Unternehmen nach Umfang und Qualität analysiert.
Die Untersuchung zeigt, daß die ausgewählten Unternehmen die Veröffentlichungserfordernisse gemäß SFAS 133 und IAS 39 für die Präsentation und Erläuterung des Hedge Accounting nur in eingeschränkten Umfang erfüllen. Obwohl die Unternehmen umfangreiche interne Dokumentationserfordernisse erfüllen müssen bevor sie Hedge Accounting anwenden dürfen, spiegelt sich das nicht in dem geforderten Umfang in der Veröffentlichung wider. Es kann festgestellt werden, daß es zwischen den Unternehmen Parallelen bei der Nichtveröffentlichung von Informationen gibt, besonders bei Angaben über vorhergesehene Transaktionen.
Auch sind die geforderten Angaben in den Vorschriften IAS 39 und SFAS 133 teilweise nicht genau genug konkretisiert. Eine anstehende Überarbeitung dieser Vorschriften sollte dies berücksichtigen.
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