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Die Arbeit beleuchtet zunachst die verfassungsrechtliche Dimension von Netzneutralitat im Internet. Der bestehende Rechtsrahmen wird auf die Gewahrleistung des notwendigen Schutzniveaus hin untersucht. Abschlieend wird ein mogliches Losungsmodell vorgestellt, das sowohl die Interessen der Netzbetreiber wie der Nutzer und Inhalteanbieter vereint.
Die Medienregulierung bedarf eines technologieneutralen Ansatzes, um Meinungsvielfalt bei fortschreitender Medienkonvergenz sicherzustellen. Im Wege des Rechtsvergleichs untersucht die Arbeit, ob die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt in Deutschland und Grobritannien gegenwartig geeignet sind, um crossmediale Meinungsmacht zu regulieren.
Nach der «Stufentheorie» erhielt Design als «angewandte Kunst» nur bei «deutlichem Überragen der Durchschnittsgestaltung» Urheberrechtsschutz. Mit dem «Geburtstagszugs-Urteil» gab der Bundesgerichtshof diese Theorie auf und setzte das Schutzniveau für angewandte Kunst mit dem der rein bildenden Kunst gleich. Die Autorin untersucht, ob dies gerechtfertigt ist ¿ insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Europäischen Union für Urheber- und Designrecht. Sie analysiert das aktuelle Schutzniveau von Design nach den neuen Schutzkriterien des Bundesgerichtshofs. Dabei beleuchtet sie die praktischen Folgen für den Schutz und die Nutzung von Design. Zuletzt erörtert sie Alternativen für den urheberrechtlichen Schutz von Design, auch mit Blick auf die Rechtslage in Frankreich und Großbritannien.
In welchem Verhältnis stehen Meinungsfreiheit und Urheberrecht? Darf zur Verwirklichung der Meinungsfreiheit auf urheberrechtlich geschützte Werke zurückgegriffen werden? Sind die Schrankenregelungen der §§ 44a ff. UrhG, wie der BGH in seiner Gies-Adler-Entscheidung meint, abschließend oder sind auch Nutzungen darüber hinaus möglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und leistet einen Beitrag dazu, Fälle, die an der Schnittstelle von Urheberrecht und Meinungsfreiheit angesiedelt sind, verfassungsrechtlich unbedenklichen sowie sach- und interessengerechten Lösungen zuzuführen. Hierzu entwickelt sie Parameter, die im Rahmen einer Interessenabwägung jenseits der Schranken heranzuziehen sind.
This collection of essays compares media diversity law (including cartel law) in Australia and Germany. While there are important differences in the legal background of the two countries, this book reveals that notwithstanding these differences, both countries have evolved broadly similar legislative regimes.
Trademark laws reduce customer confusion, prevent unfairness, and make communication between seller and buyer simple. Expanding legal protection coupled with aggressive "bullying" have restricted competition. Laws have failed to balance private interests (investments in business goodwill) with public interests (robust competition without barriers).
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