Om Steuerpolitik bei der Umwandlung von Unternehmen in ausgewahlten Entscheidungssituationen
Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist eine zentrale betriebswirtschaftliche Entscheidung. Entscheidungserheblich sind viele verschiedene und unterschiedlich relevante Einflussfaktoren'. Ein entscheidungsrelevanter Faktor kann die spezifische Besteuerung bestimmter Rechtsformen sein. Das gleiche gilt für die. Änderung der Rechtsform. In Sonderfällen kann die Besteuerung sogar der wichtigste oder einzige Faktor sein, wenn nämlich durch die Rechtsformänderung Steuerersparnisse erzielt werden können. Dies hat Bedeutung für die Auswahl der maßgebenden Vergleichssituationen Z, die auf ihre Vorteilhaftigkeit untersucht werden, also ?Umwandlung vs. Fortführung der bisherigen Rechtsform? oder wenn feststeht, dass umgewandelt werden soll- ?Wahlrecht A vs. Wahlrecht B?, also etwa Aufdeckung stiller Reserven oder Fortführung der Buchwerte 3. Im folgenden wird davon ausgegangen, dass aus nichtsteuerlichen' Gründen eine Umwandlung erfolgen soll und - soweit vorhanden - eine Entscheidung zwischen verschiedenen steuerlichen Wahlrechten erfolgen muss.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen für den Rechtsformwechsel finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG) und im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)5 und des Gesetzes zur Änderung des
Umwandlungssteuerrechtes sind nicht nur Rechtsvorschriften in verschiedenen Einzelgesetzen geändert worden, sondern auch das UmwG und das UmwStG neu formuliert worden. Die Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens zu ändern, sind gegenüber der vorherigen Rechtslage erweitert und vereinfacht worden. Während das UmwG die handels- und gesellschaftsrechtliche Seite regelt, betrifft das UmwStG die steuerlichen Folgen. Die hierin enthaltenen Regelungen knüpfen an bereits bekannte Verfahrensweisen an und präzisieren und erweitern deren Anwendungsbereich. So war die Möglichkeit, bei dem Ansatz der Wirtschaftsgüter zwischen Buchwert, Teilwert oder Zwischenwert zu wählen, auch bisher geläufig; die bekannten Vorschriften zu den einbringungsgeborenen Anteilen ist auf spaltungs- oder verschmelzungsgeborene Anteile ausgedehnt worden.
Das Potential an möglichen Wahlrechten oder Sachverhaltsgestaltungen in den Regelungen des UmwG und des UmwStG aus der Sicht der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu analysieren, ist Aufgabe dieser Arbeit. Es wird also davon ausgegangen, dass eine Umwandlung nach dem Grundtypus der Gesamt- [¿]
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