Om Beweislasten im Verwaltungsrecht
Recht haben und Recht bekommen sind auch im Verwaltungsrecht zwei sehr unterschiedliche Dinge. Anders als im Zivilprozess kann die praktische Beweisbarkeit von Ansprüchen nicht in den Bereich der Parteienverantwortung geschoben werden. Denn der gesetzlich geregelte Untersuchungsgrundsatz verpflichtet dem Grunde nach die verfahrensführende Behörde bzw. das erkennende Gericht dazu, den Tatsachenstoff eines Verfahrens zu ermitteln. Pia Wirtz untersucht die Folgen der Unaufklärbarkeit von Tatsachen in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Zugleich beschäftigt sie sich mit der Verteilung der Verantwortung für die Beibringung des Tatsachenstoffes unter dem Untersuchungsgrundsatz und implementiert unter Berücksichtigung aktueller tatsächlicher Entwicklungen im Beweislastsystem den Begriff der "formellen Mitwirkungslast".
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